MensaMax

Abrechnung des Mittagessens in der Schulmensa

Für die Bestellung und Abrechnung des Mittagessens setzen wir das Webportal Mensamax ein. Daher können Sie sich von zu Hause bequem in MensaMax einloggen und haben eine schnelle und deutliche Übersicht sowohl über die von Ihnen bestellten Menüs als auch über Ihren Kontostand. Mit diesem Brief möchten wir Ihnen alle wichtigen Details im Vorfeld mitteilen.

1.    Mensa Max Kundenkonto anlegen

Um auf die Internetseite von MensaMax zu gelangen, geben Sie folgende Adresse ein:

https://login.mensaweb.de (immer prüfen)

Beantragen Sie dort ein neues Kundenkonto. Die hierfür notwendigen Daten lauten:

Das Projekt lautet:                                 CLP039

Die Einrichtung lautet:                          CAG

Der Freischaltcode lautet:                     49661

Füllen Sie die notwendigen Felder aus, die Pflichtfelder sind dabei farbig hinterlegt.

Wenn Sie den Vorgang erfolgreich abgeschlossen haben, werden Ihre Daten von der Verwaltung geprüft. Nach Freigabe Ihres Zugangs erhalten Sie von dort eine E‑Mail mit Ihren erforderlichen Zugangsdaten. Im Anschluss kann der MensaMax-Chip im Schülerbüro bei Frau Rippe abgeholt werden.

2.    Wie kann ich mich in MensaMax einloggen?

Mit den Zugangsdaten, die Sie von der Verwaltung erhalten, können Sie sich in Ihrem Kundenkonto anmelden und

  • Guthaben überwachen und auffüllen
  • Essenanmeldungen vornehmen
  • Die von Ihrem Kind gekauften Waren einsehen

Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten, können Sie sich jederzeit selbst auch ein neues Passwort generieren und zusenden lassen.

3.    Essensbestellung und Abbestellung

Es werden regelmäßig zwei unterschiedliche Menüs (eines davon ist vegetarisch) zu 3,95 Euro angeboten. Weiterhin ist ein großer Salatteller für 3,95 Euro erhältlich.

Abo

Sie wollen noch mehr sparen? Dann kaufen Sie ein Abo. Mit dem Kauf des Abos ist bereits ein Essen bestellt, Sie brauchen also auch nicht mehr einzeln das Essen bestellen, können aber jeweils das Essen unter Einhaltung der vorgenannten Fristen ein Menü umbestellen. Folgende Modelle bieten wir an:

1er-Abo

11,38 Euro/Monat

3,20 Euro /Essen

2er-Abo

22,76 Euro/Monat

3er-Abo

34,14 Euro/Monat

4er-Abo

45,52 Euro/Monat

Ein Abo wird für die Zeit vom 01.10.2021 bis zum 30.06.2022 und nicht nur für Einzelmonate gebucht. Dabei bedeutet z.B. ein 2er-Abo, dass Sie an 2 von Ihnen festgelegten Tagen in der Woche Essen bestellen können, die mit der Entrichtung des Abo-Preises bezahlt sind. Bitte beachten Sie, dass im Abo-Preis bereits die Ferien sowie eine durchschnittliche Anzahl von Krankheits- und Ausflugstagen enthalten sind. Daher wird kein Geld zurückerstattet, wenn Ihr Kind einmal nicht am Essen teilnimmt.

Wenn ihr Kind z.B. aus Krankheitsgründen nicht am Essen teilnehmen kann, bitten wir Sie, über MensaMax das Essen bis um spätestens 23:59 Uhr am Vortag abzubestellen. Die Abbestellung bewirkt zwar keinen Preisnachlass, da im Essenspreis eine durchschnittliche Anzahl von Fehltagen mit einberechnet wurde. Allerdings wird durch die Abmeldung nicht unnötig viel Essen produziert. Das schont die Ressourcen und senkt dauerhaft den Essenspreis. Bei einem längeren Krankenstand von mehr als 14 Tagen sprechen Sie uns jedoch bitte an.

Wenn Sie für Oktober bereits Abo bestellen wollen, sollten Sie…

  • …sich bis spätestens 27.09.2021 in MensaMax angemeldet haben
  • …spätestens am 27.09.2021 die SEPA Finanzeinstellungen erfasst haben
  • …spätestens am 27.09.2021 Essen bestellt haben

Und weil immer mal etwas schief gehen kann, raten wir dringend dazu, nicht bis zum letzten Moment zu warten.

4.    Essensausgabe

Damit die bargeldlose Abrechnung erfolgen kann und die Ausgabekräfte an der Essensausgabe sehen, ob und welches Essen bestellt wurde, muss sich jeder Essensteilnehmer an der Ausgabetheke ausweisen. Dieses geschieht mit dem MensaMax Chip in Form eines Schlüsselanhängers.
Bitte denken sie daran, dass der Chip zum Essen abholen immer vorgelegt werden muss.          
Der Chip selbst ist kostenfrei, wird jedoch gegen ein Pfand von 5 Euro im Sekretariat ausgegeben. Auch hier werden die Kosten bei der Ausgabe des Chips direkt dem Mensakonto belastet. Die Kosten werden bei der Ausgabe vom Mensaguthaben abgezogen, müssen also nicht bar von Ihnen bezahlt werden.

5.    Wie zahle ich das Essen?

Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie rechtzeitig für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Als Zahlungsmöglichkeit stehen Ihnen das Lastschriftverfahren, die Überweisung und Bareinzahlung am Geldaufwerter (steht in der Mensa) zur Verfügung.

Unbedingt beachten: Einzahlungen nach 11:40 Uhr stehen erst am nächsten Tag zur Verfügung!!

a)    SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wollen wir das Lastschriftverfahren verwenden. Daher bitten wir Sie, in MensaMax unter Meine Daten >> Kontodaten zunächst Ihre Kontoverbindungsdaten vollständig einzutragen und anschließend unter Meine Daten >> Lastschrifteinstellungen dem SEPA-Lastschrift-Mandat zuzustimmen.

Die Lastschriften werden immer zum 01. des laufenden Monats ausgeführt.

Die erste Lastschrift wird daher am 01. Oktober Ihrem Konto belastet. Aus technischen Gründen muss das Mandat daher spätestens am 27. September erteilt sein.

Anmeldungen zum SEPA-Verfahren sind immer nur zum 1. des folgenden Monats möglich und sollten spätestens bis zum 25. des Vormonats erfolgen.

Unter Meine Daten >> Finanzeinstellungen können Sie jedoch den Sollkontostand, der mit der Abbuchung erreicht werden soll, frei selbst verändern.

Über die Höhe des genauen abzubuchenden Betrages werden wir Sie künftig vorab per E‑Mail informieren, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse unter Meine Daten >> E-Mail angegeben haben.

Ein Restguthaben am Ende der Vertragslaufzeit wird natürlich von uns wieder zurücküberwiesen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht eingelöste Lastschriften automatisch zu einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8 Euro führen. Bitte sorgen Sie daher für ausreichend Deckung zum Abbuchungstag auf Ihrem Girokonto.

Die erteilte Lastschrift können Sie jederzeit in MensaMax widerrufen. Selbstverständlich können Sie auch zwischen den jeweiligen Monatsersten zusätzlich Geld auf unser Konto (siehe unten) überweisen, z.B. wenn Sie in diesem Monat ausnahmsweise mehr Essen sollten, als ursprünglich geplant und das Guthaben sonst nicht ausreichen sollte.

b) Überweisung

Sollten Sie die Überweisung als Zahlungsmethode wählen, empfehlen wir Ihnen, beim ersten Mal einen entsprechend hohen Betrag zu überweisen, damit für genügend Deckung gesorgt ist, denn eine Bestellung und Essensabholung ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich. Unsere Bankdaten lauten:

Empfänger:                        Mensa BBSaM/CAG

IBAN:                                DE26 2805 0100 0090 5195 96

Bank:                                 Landessparkasse zu Oldenburg

 

Bitte beachten Sie, dass Sie als Verwendungszweck bitte Ihren Login-Namen verwenden, der Ihnen mit den Zugangsdaten zugesendet wird (der Login-Name besteht aus 4 Buchstaben und 4 Zahlen), da sonst die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto scheitert.

Wichtig: Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Sprich, ohne Guthaben kein Essen.

6.    Erinnerung bei geringen Guthaben

Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand unter den Schwellenwert von 5,00 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das Mensa-Konto überweisen können. Diesen Wert können Sie in der Höhe selbstverständlich frei verändern. Wenn Sie darüber auch per Mail informiert werden wollen, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse unter MEINE DATEN angeben.

7.    Kioskwaren

Mit dem Chip können bzw. müssen auch Kioskwaren erworben werden.

Wenn Sie den Wareneinkauf am Kiosk begrenzen möchten, können Sie das über den Elternzugang einrichten. Unsererseits haben wir zunächst eine Grenze von 5 Euro pro Tag voreingestellt. Diesen Wert können Sie aber frei über MensaMax verändern.

Selbstverständlich können Sie sich ebenfalls in MensaMax über das Warenangebot informieren.

8.    Finanzielle Förderung

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bedürftige Kinder bei der Wahrnehmung des Mittagessens an Ganztagsschulen unterstützt. Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

Die Antragsvordrucke „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen“ erhalten Sie beim Jobcenter, der zuständigen Gemeinde oder beim Landkreis.

Die Kosten für den Chip müssen Sie jedoch selbst zahlen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die am Kiosk getätigten Einkäufe nicht unter das BuT fallen.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme, um Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.

Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid bzw. die Bildungskarte im Sekretariat vorgelegt hat, kann nach dem BuT abgerechnet werden und damit ein kostenfreies Mittagessen erhalten.

 


Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Rippe, Tel.: 04471 9481-22.