Streitschlichter - Fragen und Antworten

Wer kann Streitschlichter werden?

  • Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8.
  • Sie müssen von der Klassenmehrheit und der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer für diese Tätigkeit empfohlen werden.

Was sind die Aufgaben eines Streitschlichters?

  • Die Streitschlichter arbeiten jeweils zu zweit.
  • Sie sollen Konflikte in der Schülerschaft schlichten, d.h. dass sie den beiden Streitparteien dabei helfen, Lösungen für ihren Streit zu finden. Nicht: Lösungen zu diktieren!!!
  • Die Streitschlichter sollen keine Streitigkeiten lösen,
    in denen es um schwere körperliche Gewalt oder Drogen etc. geht. Sie vermitteln jedoch (nach Wunsch) auch weiter, an jeweils geeignete Instanzen.
    Sie sind nach Absprache auch beim Lösen von Problemen in der Klasse behilflich (z.B. bei Mobbing) und werden auch im schulischen Gewaltpräventionsprogramm eingesetzt, indem sie Verfügungsstunden in den Klassen 5 und 6 zu Themen wie Klassenklima, Streitkultur und Mobbing gestalten oder auch den Klassenrat einführen.
  • Streitschlichter arbeiten auch als Schülercoach und helfen einzelnen Schülerinnen und Schülern dabei, ihre Probleme selbst zu lösen.

Welche Eigenschaften müssen Streitschlichter haben?

  • Sie müssen ein „Talent“ dafür haben, bei Streitereien schlichtend tätig zu sein.
  • Sie müssen sich von der Wortwahl her gut und angemessen ausdrücken können.
  • Sie müssen die Fähigkeit haben, sich gut in die Streitparteien hineinversetzen zu können, um zu verstehen, was die Betroffenen fühlen und was diese von dem Gespräch erwarten.
  • Sie müssen bereit sein, sich für die Schule sozial zu engagieren und verpassten Unterricht aufgrund von Schlichtungsgesprächen o.Ä. selbstständig nachzuholen.
  • Die Arbeit erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Diskretion, da alle Schlichtungen der Schweigepflicht unterliegen und nur innerhalb der Arbeitsgemeinschaft  eine Supervision stattfindet.

Wie sieht die Ausbildung aus?

  • Die Ausbildung zum Streitschlichter erfolgt in Form von einer AG, die von Frau Tietzel und Frau Bröring betreut wird.
  • Diese findet nach Absprache mit allen Teilnehmern am Freitag Nachmittag statt. (alle zwei Wochen eine Doppelstunde)
  • Zudem haben die Streitschlichter in jedem Jahr drei Projekttage zur Aus- und Weiterbildung .
  • Alle Streitschlichter werden schon von Beginn an im schulischen Gewaltpräventionsprogramm und in Schlichtungen eingesetzt. Dies erfolgt durch Bildung von „Teams“ von Streitschlichtern unterschiedlicher Jahrgänge.
  • Einen Großteil der AG nimmt (neben den Inhalten der einzelnen Themenblöcken) die Supervision ein. Sie ist für die Mediationsarbeit unerlässlich.
  • Der Inhalt der Ausbildung baut auf mehrere Bausteine auf, die sich auf Klasse 8 bis 12/13 verteilen.
  1. Phase: Einarbeitung in die Tätigkeit als Schülermediator(in)
  2. Phase: Auseinandersetzung mit der Problematik von Mobbing/ Gewalt und Möglichkeiten hier zu intervenieren, Schülercoaching
  3. Phase: Behandlung diverser Themen zu dem Oberthema „Einfluss des Elternhauses auf Schülerverhalten in der Schule“ (z.B. Familienformen- und konstellationen, kulturelle/ religiöse Hintergründe, Medienkonsum usw.) und anderen für die Schlichtungen relevanten Themen (AD(H)S, Formen der Behinderung, Bedeutung der Peer Group usw.)

Wie sieht Ablauf der Streitschlichtung aus?

  • Die Schlichtungen und Coachinggespräche werden im Streitschlichterraum vorgenommen. Mobbinggespräche werden zumeist im Clemens-August-Zimmer geführt.
  • Termin ist nach Absprache mit allen betroffenen Parteien. Die Streitschlichterlehrer informieren per Brief alle über den Termin, der meist während des Unterrichts ist.
  • Wer ein Streitgespräch oder ein Coachinggespräch wünscht, muss ein vorgedrucktes Formular („Anmeldung zu einem Streitschlichtergespräch bzw Schülercoachinggespräch “) in den Briefkasten bei der Cafeteria einwerfen oder es bei den Streitschlichterlehrern abgeben. Die Formulare werden zu Beginn des Schuljahrs an alle Klassen/ Kurse verteilt, sind im Büro und im Lehrerzimmer erhältlich bzw. auch über die Homepage herunterzuladen.
  • Auch Lehrerinnen und Lehrer haben die Möglichkeit Schülerinnen und Schüler, die Probleme miteinander haben, zur Streitschlichtung zu schicken. Das gilt nicht für Coachinggespräche.
  • Die Teilnahme an einem Streitschlichtergespräch ist verpflichtend – es sei denn, den Streitparteien fällt eine bessere oder zumindest gleichwertige Lösung für den Konflikt ein. Ein Coachinggespräch ist freiwillig.

Warum gibt es überhaupt die Streitschlichtung, Schülercoaching usw.?

  • Für unsere Schule wollen wir ein angenehmes Lernklima, in dem sich jede Schülerin und jeder Schüler wohl fühlt.
  • Konflikte sollen nicht „totgeschwiegen“ oder verdrängt werden, sondern sie sollen gemeinsam so gelöst werden, dass alle mit den Lösungen einverstanden sind.
  • Unser Ziel ist: weniger Gewalt und einen guten Umgang miteinander.
  • Alle Schülerinnen und Schüler soll die Möglichkeit gegeben werden, den Kopf frei zu haben zum effektiven Lernen.

Welche Honorierung erhält ein Streitschlichter?

  • Wer als Streitschlichter erfolgreich arbeitet, erhält jährlich ein Zertifikat, das neben der Tätigkeit als Streitschlichter bzw. Schülercoach auch zusätzliche Themen, die in dem jeweiligen Schuljahr schwerpunktmäßig erarbeitet wurden, beinhaltet.