I. Allgemeine Regelungen

1) Die Bibliothek ist montags bis freitags in den großen Pausen und für Oberstufenschüler bis zur sechsten Stunde, mit einigen Ausnahmen geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Bibliothek grundsätzlich alarmgesichert.

2) Schüler und Gäste tragen sich beim Besuch der Bibliothek in eine Anwesenheitsliste im Büro ein.

3) Wer sich in der Bibliothek aufhalten will, muss seine Jacken und Taschen im Eingangsbereich der Bibliothek ablegen bzw. aufhängen. 

4) Gedacht ist die Bibliothek primär für individuelles Arbeiten. Daher ist darauf zu achten, dass in den Räumen der Bibliothek Ruhe herrscht.

5) Um Beschädigungen und Verschmutzungen der Bibliotheksbestände zu vermeiden, ist der Verzehr von Speisen und Getränken jeglicher Art in der gesamten Bibliothek nicht gestattet. 

6) Während der Pausen können sich Schüler zur Nutzung der Bibliothek in den Bibliotheksräumen aufhalten. Die Bibliothek ist aber kein Pausenaufenthaltsraum. 

7) Die Bibliothek ist ebenfalls kein Computerraum. Die aufgestellten Computer dürfen zur schulischen Recherche und für bibliothekarische Zwecke genutzt werden. 

8) Kopien können im Büro der Bibliothek gegen Entgelt angefertigt werden. 

9) Die Verwaltung der Bibliothek obliegt dem Bibliothekspersonal, dessen Anweisungen ist von den Bibliotheksbenutzern unbedingt Folge zu leisten.

  

II. Ausleihordnung 

Im Prinzip ist die Schulbibliothek eine Präsenzbibliothek für alle Lehrer und Schüler. 

1) Ausgeliehen werden können alle Jugendbücher. Jeder Schüler kann maximal 2 Bücher zugleich ausleihen oder ausgeliehen haben. Die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen. 

2) Grundsätzlich nicht ausgeliehen werden Wörterbücher, Lexika (auch einzelne Bände), Atlanten, Kunstbücher, CD-Roms und Fachliteratur. 

3) Fachzeitschriften werden kurzfristig nur zum Kopieren entliehen. 

4) Aus wichtigen Gründen (Facharbeit, Referat) können Oberstufenschüler Fachbücher für maximal 2 Tage entleihen. 

5) Am vorletzten Schultag müssen alle entliehenen Bücher abgegeben sein. 

6) Für die Ausleihe von Büchern durch Kollegen gilt folgendes: Die Ausleihe wird im Büro erfasst. Mit Rücksicht auf den Charakter als Präsenzbibliothek sollte die Entleihung eines Buches nicht die Frist von einem Monat überschreiten. Spätestens am vorletzten Schultag eines Schuljahres müssen alle entliehenen Bücher und Zeitschriften abgegeben werden.

7) Die Weitergabe von entliehenen Büchern an Dritte ist nicht erlaubt. 

8) Jeder Bibliotheksbenutzer (ausgenommen Lehrer und ehemalige Kollegen des CAG) erhält einen Schülerausweis, der beim Betreten der Bibliothek und bei der Ausleihe und Rückgabe von Büchern vorzulegen ist. 

9) Anfallende Gebühren sind nach der gültigen Gebührenordnung zu entrichten. 

10) Bei Verlust oder starker Beschädigung eines Buches, einer Zeitschrift oder CD-Rom muss der Nutzer oder Entleiher Ersatz im Werte des aktuellen Wiederbeschaffungswertes leisten. 

11) Wer gegen diese Benutzungsordnung wiederholt verstößt, kann von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Bibliotheksleitung.

 

 

gez. Dr. Helmut Jäger, ehem. Leiter der CAG-Bibliothek

abgeänd. Tobias Schütte, Bibliothekspersonal 

 

Stand: Februar 2017