Dieser Text ist Teil eines Beitrags zur Festschrift zum 75-jährigen Schuljubiläum 1989 von Heinrich-Ferdinand Reinhardt
Das denkwürdige Schuljahr 1932/33 begann am 5. April 1932 mit demselben Ritual wie jedes Jahr, und der Alltag des gesamten Schuljahres unterschied sich kaum von den üblichen Gepflogenheiten.
Als aber das Schuljahr im März des Jahres 1933 zu Ende ging, hatten sich, gleichsam am Rande des Schulalltages, im politischen Raum Veränderungen vollzogen, die in der Folgezeit auch das Leben in der Schule einem tiefgreifenden Veränderungsprozeß unterwerfen sollten. Diese Veränderungen hatten sich bereits seit geraumer Zeit abgezeichnet. Am 17. Mai 1931 fand im Freistaat Oldenburg eine Landtagswahl statt, bei der die NSDAP geradezu erdrutschartige Gewinne verbuchen konnte, so daß sie in dem neuen Landtag mit 19 von insgesamt 48 Mandaten erstmals die stärkste Fraktion stellte, die durch eine rigide Obstruktionspolitik erreichte, daß bereits am 29. Mai 1932 erneut ein neuer Landtag gewählt werden mußte; nach dem Wahltermin verfügte die NSDAP erstmals über die absolute Mehrheit im Oldenburgischen Landtag, und seit dem 16. Juni 1932 bekleidete mit H. Spangemacher im Freistaat Oldenburg erstmalig auch ein Miglied der NSDAP das Amt des Ministers der Kirchen und Schulen. Und dieser machte bereits wenige lage nach seinem Amtsantritt deutlich, daß die Offentlichkeit sich auf umfassende Veränderungen nicht zuletzt im Bildungsbereich gefaßt zu machen habe. Seine Außerungen am 26. Juni 1932 ließen keinen Zweifel zu, daß die nationalsozialistischen Machthaber auch die Schulen ganz entschieden in den Dienst der Verbreitung der nationalsozialistischen Ideologie zu stellen trachteten. Außerdem ließ sich den Äußerungen entnehmen, daß sie zu diesem Zweck vor allem Druck auf die Lehrerschaft auszuüben gedachten. Seinen verbalen Drohungen ließ der Minister auch schon bald Taten folgen.
Die öffentlichen Erklärungen und Maßnahmen des Ministers gaben Veranlassung zu der Vermutung, daß die Nationalsozialisten versuchen würden, zunächst vor allem im Bereich der Volksschulen ihren politischen Vorstellungen Geltung zu verschaffen. Da aber nach den bislang im Freistaat Oldenburg gültigen schulrechtlichen Bestimmungen auch die höheren Schulen grundsätzlich den Charakter von Konfessionsschulen besaßen, auch wenn deren Besuch den Angehörigen der jeweiligen konfessionellen Minderheiten nicht verwehrt wurde, wurde auch das Realgymnasium in Cloppenburg in dieser frühen Phase der neuen Herrschaft Schauplatz von Aktivitäten, die darauf abzielten, den Bestrebungen der Nationalsozialisten entgegenzuwirken, wohl nicht zuletzt auch deswegen, weil H. Wempe, einer der führenden Köpfe der oldenburgischen Zentrumspartei, Mitglied des Lehrerkollegiums war.
Die offizielle Teilnahme der Schule an religiösen Veranstaltungen und Feiern stellte im Prinzip keineswegs ein Novum dar, wurde aber dennoch seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Freistaat Oldenburg erheblich intensiviert und erhielt dadurch durchaus den Charakter einer politischen Demonstration, vor allem, wenn man bedenkt, daß der Landtagsabgeordnete Wempe zumeist die Organisation dieser Manifestationen des religiösen Bekenntnisses in den Händen hatte. Auberdem ist das ausgepragt religios-kontessionelle Profil der Schule damals im Zusammenhang damit zu sehen, daß sich gerade die oldenburgischen Nationalsozialisten durch eine rigide antikirchliche Grundhaltung auszeichneten und gläubigen Katholiken im Jahre 1932 immer noch die Migliedschaft in der NSDAP von der kirchlichen Obrigkeit verboten war. Aber das Buhlen Hitlers um die Gunst des kath. Klerus und kirchlich orientierter Wähler hatte zur Folge, daß seine Partei bei der Wahl vom 5. März 1933 auch in Cloppenburg beträchtliche Stimmengewinne verbuchen konnte und der Leiter des Realgymnasiums den Zusammentritt des neu gewahiten Reichstages zum Anlaß nahm, die Schüler besonders »auf die Bedeutung des Wahltages für die deutsche Zukunft« hinzuweisen.
Am 28. Marz 1933 hoben die deutschen Bischöfe das Verbot der Mitgliedschaft in der NSDAP für Katholiken schließlich auf, und drei Tage später, am 31. März, dem letzten Schultag vor den Osterferien, wies der Schulleiter im Rahmen der Zeugnisaustellung die Schüler ausdrücklich auf die Möglichkeit des Eintritts in die HJ und das Jungvolk hin. Vielleicht glaubte Dr. Thomé unter dem Eindruck der kirchenfreundlichen Propaganda Hitlers zur damaligen Zeit, daß Nationalsozialismus und Katholizismus miteinander vereinbar seien, vielleicht hoffte er sogar, daß Hitler die antikirchlichen Elemente in seiner Partei zügeln werde, wenn man ihm dabei nicht die notwendige Unterstützung versage. Am gleichen lage hatte das Oldenburgische Ministerium der Kirchen und Schulen einem »alten Wunsch der Bevölkerung« entsprochen, indem sie die Gründung einer höheren Landwirtschaftsschule in Verbindung mit dem Realgymnasium verfügt hatte, und schien dadurch zu signalisieren, das Vorhaben einer nationalsozialistischen Schulreform durchaus nicht im Widerspruch, sondern in Übereinstimmung mit den Interessen der südoldenburgischen Bevölkerung realisieren zu wollen. Wohl nicht zuletzt aus einem gewissen Gefühl der Verunsicherung darüber erklärt es sich, daß die Ortsparteileitung wenige Tage später beim Minister der Kirchen und Schulen vorstellig wurde und darüber Beschwerde führte, daß das »Vordringen der nationalsozialistischen Bewegung im Oldenburger Münsterland immer wieder durch die Schikanen der für das Zentrum arbeitenden Behörden gehemmt werde«. Konkret richtete man heftige Vorwürfe gegen den Leiter des Realgymnasiums, der sich schließlich zwar gezwungen gesehen habe, den Ministerialerlaß über den Beitritt von Schülern zur HJ bekanntzugeben, aber diese Bekanntgabe mit dem Hinweis auf die Fortdauer der Verpflichtung der Schüler verbunden habe, zu einem solchen Schritt vorher die Genehmigung der Erziehungsberechtigten einzuholen und diesen auch dem jeweiligen Klassenlehrer anzuzeigen, so daß bis zu jenem Zeitpunkt noch kein Schüler des Realgymnasiums es gewagt habe, einen solchen Beitritt auch zu vollziehen. Der Minister drohte daraufhin am 12. April 1933 vor dem NSLB noch einmal ausdrücklich mit »personellen Konsequenzen«, falls man sich der nationalsozialistischen Umgestaltung des Schulwesens widersetze — das am 7. April von der Reichsregierung erlassene Gesetz zur »Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« bot auch eine rechtliche Handhabe dazu; — entsprechende Maßnahmen folgten diesen Ankündigungen jedoch vorläufig nicht. Die von der Regierung verfügten Neuerungen im Schulalltag beschränkten sich zu Beginn des Schuljahres im wesentlichen auf die Einführung der »Stunde der Nation« sowie des Faches »Wehrsport«. Dazu kam die Einführung neuer Feste und Feiern, an deren Gestaltung und Durchführung sich die Schule aber zumeist ohne Widerstreben beteiligte, zumal die Behörden ihrerseits keine Einwände dagegen erhoben, daß die Schule auch bei kirchlichen Festen nach wie vor geschlossen in Erscheinung trat. Besonders deutlich trat der irrtümliche Glaube an die Vereinbarkeit der Bekenntnisse zum Nationalsozialismus und zur kath. Kirche im Zusammenhang mit den im Jahre 1933 erstmals durchgeführten Feiern zum »Tage der nationalen Arbeit« in Erscheinung, aus deren Anlaß die Schule einerseits geschlossen an den weltlichen Umzügen teilnahm, andererseits an demselben Tag auch einen Gottesdienst gemeinsam besuchte. Am 6. November 1933 nahmen die Oberstufenschüler sogar an einer regularen Parteiveranstaltung teil, und zwar im Rahmen der Propagandakampagne für den Austritt des Deutschen Reiches aus dem Völkerbund. Bezeichnend für dieses parteipolitische Engagement war aber, daß selbst Geistliche, u.a. der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, der spätere Namengeber der Schule, die Gläubigen aufgefordert hatte, bei dem Volksentscheid darüber Hitler das Vertrauen auszusprechen. Insgesamt war zu beobachten, daß die Schule bei Feiern und Veranstaltungen »staatspolitischen Charakters« dem Wunsch der Partei und der Behörden nach öffentlicher Präsenz ohne Zögern folgte, dieses bei Veranstaltungen eher weltanschaulich-kultischen Charakters vorläufig noch vermied. So beteiligten sich die Schüler an der am 23. Juni 1933 in Cloppenburg erstmals stattfindenden »Sonnenwendfeier« nach Auskunft der Schulakten »bei den Jugendorganisationen (HJ ...)«, d.h. c - nach dem damals noch sehr geringen Organisationsgrad der Schülerschaft in diesen Vereinigungen zu schließen - in einer äußerst geringen, keineswegs »repräsentativen« Anzahl.
Bis zum Ende des Jahres 1933 waren Partei und Staat offensichtlich auch bereit, sich mit der eher oberflächlichen Anpassung der Schule an die veränderten politischen Verhältnisse zufrieden zu geben. Zum Jahreswechsel mehrten sich jedoch die Anzeichen für eine härtere Haltung der Nationalsozialisten in der Schulpolitik. Am 24. Dezember 1933 fand auf dem Schulhof auf Anordnung des Ministeriums der Kirchen und Schulen erstmalig das Ritual der sog. Flaggenehrung mit dem Absingen des Deutschlandliedes sowie des Horst-Wessel-Liedes statt. Am 4. Januar 1934 erfolgte die verbindliche Einführung des sog. Hitlergrußes vor und nach jeder Unterrichtsstunde, und am 15. Januar 1934 brachte J. Pauly, der zwischenzeitlich H. Spangenmacher als Minister der Kirchen und Schulen abgelöst hatte, den neuen schulpolitischen Kurs des oldenburgischen Staatsministeriums auf die Formel: »Es genügt nicht, daß die Schüler die NS-Ideen kennen, der Lehrer muß vielmehr aus den Schülern begeisterte Nationalsozialisten machen ... Der Begeisterung für das Neue muß der Abscheu und der Haß gegen das Gewesene entsprechen.« Vor allem die Abiturienten dieses Jahres bekamen kurze Zeit später hautnah zu spüren, daß sich ihre Lehrer im Sinne dieser Zielsetzungen nach Auffassung der Behörden in der Vergangenheit schwerer Versäumnisse schuldig gemacht hatten. Von insgesamt 34 Schülern und 5 Schülerinnen, die am 26. Februar 1934 die Reifeprüfung bestanden, erhielten nur 12 die auch von einer entsprechenden staatsbürgerlichen Betätigung, d.h. Mitgliedschaft in der HJ oder wenigstens im Jungstahlhelm oder im Kyffhäuserbund, abhängig gemachten Hochschulreife, die allein zum Universitätsstudium berechtigte. Diese spektakuläre Entscheidung diente natürlich vor allem dazu, Druck auf die Schülerschaft, indirekt aber auch, um politischen Druck auf den Schulleiter und das Lehrerkollegium auszuben vielleicht de seit anre enten Versetzungen einzelner Mitglieder des Lehrerkollegiums in den Augen der Offentlichkeit als sachlich geboten erscheinen zu lassen. Als einen der ersten traf das Los der Versetzung zu Ende des Schuljahres 1933/34 Dr. Thomé, den bisherigen Schulleiter, dessen Nachtolge damals der gebürtige Badener Dr. Stuckenberg antrat, eine Lehrerpersönlichkeit, die sich später bei Schülern, Lehrern und Eltern durch pädagogische Kompetenz, Menschlichkeit und Fairneß zwar viel Ansehen zu verschaffen verstand, aber dennoch im Vergleich zu seinem eher nationalkonservativ eingestellten Amtsvorgänger als überzeugter Nationalsozialist eingestuft werden mußte. Nicht weniger als vier Mitglieder des Lehrerkollegiums teilten damals mit ihrem ehemaligen Direktor das Schicksal der Versetzung, u.a. der bereits mehrfach erwähnte Religionslehrer und frühere Zentrumspolitiker H. Wempe.
Wohl nicht zuletzt im Gefolge der durch diese Versetzungen herbeigeführten Veränderungen in den sozialen Beziehungen der Lehrer untereinander kam es bereits im Laufe des Schuljahres 1934/35 auch zu erheblichen Veränderungen im weltanschaulichen Profil der Schule. Die früher übliche Präsenz der Schule bei religiösen Festen und Prozessionen unterblieb von diesem Schuljahr an. Auch ist seit dieser Zeit ein Erlahmen bzw. Verlöschen der Aktivitäten der Schülervereine zu beobachten, das als deutliches Zeichen dafür anzusehen ist, daß eine stetig wachsende Zahl von Schülern unter der Schockwirkung der Abiturprüfung 1934 und auf Anraten der Lehrer die frühere Zurückhaltung gegenüber einer Mitgliedschaft im Jungvolk oder in der HJ aufgab oder sich wenigstens im Kyfthäuserbund oder im Jungstahlhelm organisieren ließ, um der Gefahr des Ausschlusses vom Universitätsstudium zu entgehen. Am 30. Mai 1934 besuchten, wie in den Schulakten hervorgehoben wird, »weitaus die Mehrzahl der Schüler und fast alle Lehrer« in Bookholzberg ein aus Anlaß des 700. Jahrestages der Schlacht bei Altenesch aufgeführtes Freilichtspiel, das den historischen Kampf der Stedinger Bauern gegen den Erzbischof von Bremen als einen Aufstand gegen das ihnen angeblich wesensungemäße Christentum verherrlichte, — obwohl der kath. Klerus alle Lehrer und Schüler davor dringendst gewarnt hatte.
Es wuchs bei Lehrern und Schülern also die Bereitschaft, sich dem politischen Willen von Staat und Partei zu fügen, selbst wenn man sich dadurch zu den Anweisungen der kirchlichen Obrigkeit und vielleicht auch zu den eigenen Gewissensskrupeln in einen offenen Widerspruch brachte. Da man entsprechende Beobachtungen aber wohl nicht nur am Realgymnasium in Cloppenburg, sondern auch an anderen Schulen Südoldenburgs machen konnte, hielt der Minister der Kirchen und Schulen bereits am 21. Februar 1935 - also noch fünt Monate vor der Verkündigung der sog. Nürnberger Gesetze — die Zeit für gekommen, an den Schulen des Freistaates Oldenburg die Behandlung der sog. Rassenlehre »im geschichtlichen, biologischen, erdkundlichen und musikalischen Unterricht« für verbindlich zu erklären. Nur wenige Wochen später fand am Realgymnasium in »Mythos des 20. Jahrhunderts« zur Grundlage des Biologieunterrichts an der Schule erklärte.
Im Zusammenhang mit der 500-Jahr-Feier der Stadt Cloppenburg kam es im Juni in der Stadt auch zum 2. Mal zu einer Sonnenwendfeier, bei der die Mehrheit der Lehrer und Schüler die Teilnahme anscheinend nicht mehr verweigerte. Allerdings waren auch gewisse Widerstände gegen den fortschreitenden Prozeß der nicht mehr nur formalen, sondern auch inhaltlich-ideologischen Anpassung der Schule an den Nationalsozialismus zu beobachten. Die Angaben der Schulakten über die Teilnahme an dem Festspiel in Bookholzberg lassen sich auch als eine verdeckte Umschreibung der Tatsache deuten, daß sich allem politischen Druck zum Trotz viele Schüler und auch mehrere Lehrer davon fernzuhalten wagten. Es darf auch nicht übersehen werden, daß im Anschluß an den Ministerialerlaß vom 21. Februar 1935 lediglich eine naturwissenschaftliche Fachkonferenz die pädagogische Umsetzung von Rosenbergs Mythos verbindlich beschloß, wahrend in den übrigen Fachgruppen, deren Fächer in dem Erlaß angesprochen worden waren, vergleichbare Beschlüsse nicht gefaßt wurden, obwohl beispielsweise die Leitung der Fachgruppe Geschichte sich in den Händen eines gewissen Dr. M. befand, der sich ansonsten als entschiedener Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie und insbesondere der Rassenlehre zeigte. Man muß sich dazu vor Augen führen, daß der »Mythos des 20. Jahrhunderts« von der katholischen Kirche indiziert worden war, so daß ein Großteil der katholischen Lehrerschaft Südoldenburgs selbst die private Lektüre dieses Buches verweigerte. Dafür spricht vor allem, daß der Minister wiederholt versuchte, die Lehrerschaft wenigstens dazu zu bewegen, zunächst durch entsprechende Erlasse, am 27. Juli 1935 vor den eigens zu diesem Zweck in der Aula des Cloppenburger Realgymnasiums versammelten Gymnasial- und Volksschullehrern aus dem gesamten Münsterland auch persönlich. Gerade dieser Auftritt des Ministers endete in einem regelrechten Eklat, da seine Rede immer wieder von Zwischenrufen, Beifall an der falschen Stelle und Gelächter unterbrochen wurde, bis er geradezu die Fassung verlor.
In der Schülerschaft gab es nach wie vor einen großen Widerwillen gegen den Eintritt in die A. Durch die Behinderung der kırchlichen Jugendarbeit und durch verleumderısche Devisenprozesse gegen kath. Çeistliche versuchte man die Schüler den kirchlichen Vereinen, in denen sie vorher zumeist engagiert waren, zu entfremden, erreichte dadurch aber besonders in der ländlichen Umgebung Cloppenburgs gerade das Gegenteil, nämlich eine Solidarisierung der Jugendlichen mit den zu Unrecht angegriffenen Geistlichen.
Auch der »Fall Brengelmann« trug viel dazu bei, das Jungvolk und HJ in der Schülerschait des Realgymnasiums recht unbeliebt blieben. Brengelmann hatte im Sommer des Jahres 1935 an einem »verbotenen« Zeltlager der kath. Jungschar teilgenommen. Die örtliche HJ-Führung hatte von diesem Zeltlager Kenntnis erhalten und deren Teilnehmer denunziert, mit dem Erfolg, daß das Ministerium der Kirchen und Schulen den Leiter des Realgymnasiums offiziell ersuchte, dafür zu sorgen, dal der Schüler deswegen exemplarisch bestratt werde. Am 7. Januar 1936 hatte sich auch eine »Allgemeine Lehrerkonferenz« an der Schule mit diesem Fall zu beschäftigen, und wie dem Protokoll dieser Konferenz zu entnehmen ist, hatte der Direktor anscheinend große Mühe, den Schüler vor einer Relegation zu bewahren. Man kann sich gut vorstellen, daß auch dieser Vorfall der Popularität der HJ nicht gerade zuträglich war und den Nationalsozialismus insgesamt in den Augen der Schüler und deren Eltern diskreditierte. Die Abneigung gegen nationalsozialistisches Gedankengut war in manchen Klassen so stark, daß sie sich auch noch im Sommer des Jahres 1936 in offenem Widerspruch Indessen zeigten sich die Nationalsozialisten durch Widerstände dieser Art seit dem Jahre 1936 nur noch wenig beeindruckt. Am 26. Januar dieses Jahres hatte das Staatsministerium verfügt, daß vom Schuljahr 1936/37 an mit der Umwandlung des bisherigen Realgymnasiums alten Stils in ein sog. Reformrealgymnasium begonnen werden sollte, und nach einer Verfügung vom 16. April sollte gleichzeitig auch mit dem Abbau der erst drei Jahre zuvor errichteten höheren Landwirtschaftsschule begonnen werden. Vergegenwärtigt man sich jedoch, wie sehr die Bevölkerung mit kirchlicher Rückendeckung allen bürgerlich-liberalen Reformanstrengungen zum Trotz gerade an der traditionellen Schulform festgehalten hatte und die Gründung der höheren Landwirtschaftsschule als einen Ausdruck des Entgegenkommens der Nationalsozialisten betrachtet hatte, wird klar erkennbar, daß Minister Pauly seit dieser Zeit fest entschlossen war, die von ihm angestrebte Umgestaltung der Schule auch im offenen Widerspruch zu den Interessen der Bevölkerung und des kath. Klerus durchzusetzen. Noch deutlicher trat diese Entschlossenheit in dem am 4. November 1936 veröffentlichten Erlaß über die Entfernung von Kruzifixen und Lutherbildern aus Schulen und öffentlichen Gebäuden ins öffentliche Bewußtsein, auch wenn der Erlaß später wegen massiver Proteste aus allen Teilen der Bevölkerung wieder zurückgenommen wurde. Die am 1. Dezember 1936 reichsgesetzlich verfügte Auflösung der kirchlichen Jugendverbände — trotz der entgegenstehenden Konkordatsvereinbarungen aus dem Jahre 1933 - zeigte, daß sich Minister Pauly bei der Durchführung der von ihm angestrebten Schulreform der Rückendeckung aus Berlin sicher sein durfte, auch wenn er dabei verbriefte kirchliche Rechte und Interessen ignorierte. Lediglich hinsichtlich der von J. Pauly angestrebten Ziele selbst herrschten bis zum Ende des Jahres 1936 vielleicht noch gewisse Zweifel. Im Falle der Umwandlung der Schule in ein sog. Retormrealgymnasium war es zwar im Prinzip noch mog- lich, eine gegen kirchliche Interessen gerichtete Tendenz auszumachen, da diese Maßnahme im wesentlichen auf eine Reduktion des Unterrichts in der »Kirchensprache« Latein hinausliet, im Falle des Abbaus der höheren Landwirtschaftsschule lagen die moglichen Beweggründe der Regierung vorlautig aber noch vollig im dunkeln. Es ließ sich höchstens darüber spekulieren, ob nicht vielleicht die besonders unter den Schülern der landwirtschaftlichen Klassen stark ausge- pragte Abneigung gegen die Mitgliedschaft in der HJ der Entscheidung über den Abbau Vorschub geleistet hatte. Bald sollte man jedoch auch in dieser Angelegenheit klarer sehen können: Am 30. März 1937 verfügte das Staatsminısterium erneut eine Veränderung der organisatorischen Struktur der Schule, und zwar die Umwandlung in eine sog. »Deutsche Oberschule für Jungen«. Außerdem ermächtigte das Ministerium die Schule zu diesem Zeitpunkt, vom Schuljahr 1931/30 an »probeweise« auch Mädchen autzunehmen, und zwar nicht mehr, wie bereits bislang üblich, nur in den Klassen der Oberstufe, sondern auch in der Unter- und Mittelstute. Die Verkürzung der Schulzeit auf acht Jahre, die mit der Einführung der »Deutschen Oberschule« verbunden war, und der bereits im Vorjahr begonnene Abbau der landwirtschaftlichen Klassen bewirkten einen solchen Einsparungseffekt, daß die Schule imstande war, ohne Einstellung neuer Lehrkräfte oder räumliche Engpässe nicht mehr nur »probeweise« auch Mädchen auf zunehmen. Tatsächlich bekundete Minister Pauly in einem Schreiben an den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 31. August 1938 die Absicht, »die in Cloppenburg bestehende Private Oberschule für Mädchen ... Ostern 1939 abzubauen, und an ihrer Stelle an die dortige Staatliche Oberschule für Jungen Ostern 1939 die Klassen 1-5 einer Oberschule für Mädchen anzugliedern«. Nur wenig mehr als drei Monate später, am 14. Dezember 1938, teilte der Minister der Kirchen und Schulen der Leiterin der Liebfrauenschule in Cloppenburg kurz und bündig mit: »Es ist in Aussicht genommen, von Ostern 1939 an in Cloppenburg eine öffentliche höhere Mädchenschule einzurichten. Mit dieser Einrichtung fällt das Bedürfnis für eine private höhere Mädchenschule in Cloppenburg fort. Gemäß § 65 des Oldenburgischen Schulgesetzes widerrufe ich daher die Genehmigung für Ihre Schule nebst Pensionat.« Am 12. April 1939, dem ersten Schultag des Schuljahres 1939/40, fand dann auch die Eröffnungsfeier für die besagte fünfklassige Staatliche Oberschule für Mädchen in Verbindung mit der Oberschule für Jungen statt, zu der Staatsminister Pauly persönlich nach Cloppenburg reiste und auch eine Ansprache hielt. Damit war die Paulysche Schulreform im Falle des Cloppenburger Gymnasiums vorläufig zum Abschluß gekommen.