Unfallanzeige für Schüler & Eltern

Mein Kind ist verunfallt, was ist zu tun?

  • Bei Unfallverletzungen, die zwar eine Erste-Hilfeleistung, aber keinen Besuch in einer ärztlichen Praxis oder einem Krankenhaus zur Folge haben, erfolgt ein Eintrag in das schulinterne Verbandbuch auf webuntis. Die Meldung erfolgt über die Fachlehrkraft oder über Fr. Rippe.
  • Erfolgte aufgrund eines Schulunfalls oder Wegeunfalls eine Behandlung in einer ärztlichen Praxis oder Krankenhaus, müssen Sie oder Ihr Kind binnen drei Tagen im Sekretariat bei Fr. Schmidt (04471-948121) eine Unfallanzeige erstatten.
    • Gerne können Sie die Unfallanzeige hinsichtlich der Punkte 5-21 vorbereiten (s. Anlage).
    • Das Sekretariat sendet die Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger und behält eine Kopie zur Dokumentation in der Schule.
  • Beachten Sie, dass Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sofort in der Schule zu melden sind.