Das CAG ermöglicht jeweils maximal 30 Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 und 6 die Teilnahme am Musikunterricht mit dem musikpraktischen Schwerpunkt Chorgesang ("Chorklasse"). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer so genannten "Chorklasse" werden ausschließlich im Rahmen des Musikunterrichts gemeinsam unterrichtet, sind ansonsten aber zwei unterschiedlichen Klassen zugeordnet, um es ihnen zu ermöglichen, mit Freunden in dieselbe Klasse zu gehen, die sich nicht für eine Teilnahme an einer Chorklasse interessieren.
Die Anmeldung für den Unterricht mit dem musikpraktischen Schwerpunkt "Chorklasse" erfolgt parallel zur Schulanmeldung. Mit der Anmeldung für die Chorklasse ist eine verpflichtende zweijährige Teilnahme des Kindes am Chorklassenunterricht verbunden.
Für welche Schülerinnen und Schüler sich dieses Unterrichtsmodell eignet, wie Chorklassenunterricht organisiert wird und wie er inhaltlich funktioniert, beschreiben die nachfolgenden 2 Präsentationen. Präsentation 1 ermöglicht einen ersten Überblick, Präsentation 2 erläutert die Inhalte der Präsentation 1 durch konkretere Informationen.