Hinweise für das Verfassen einer Inhaltsangabe

Die Hinweise für das Verfassen einer Inhaltsangabe sind fortan für das Fach Deutsch und die Fächer des B-Fachbereiches verbindlich.

Eine Inhaltsangabe wird z. B. verlangt bei den Operatoren ‚wiedergeben‘ und ‚zusammenfassen‘.

Diese Regelungen sollen künftige Unklarheiten und mögliche Missverständnisse bei Lehrern und Schülern vermeiden.