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Hinweise für die Osterferien

Für den Fall, dass in den Osterferien Langeweile aufkommt:

Auf den folgenden Seiten bieten Verlage die kostenlose Nutzung ihrer digitalen Angebote an, hier muss nur darauf geachtet werden, ob es Kündigungsfristen gibt für die zeitlich beschränkte kostenlose Nutzung.

 

Auch in den Osterferien wird eine Notbetreuung angeboten. Sie dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

 

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Wir bitten darum, die Notbetreuung am Vortag per Mail unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anzumelden.


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