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Hinweise zu den Testungen

2021 05 Tests2Laut Verfügung des Kultusministeriums vom 09.04.2021 darf die Schule nur nach Vorlage einer Bestätigung über die Durchführung eines Selbsttests und des negativen Ergebnisses betreten werden.

Bei einem positiven Ergebnis muss die Schule sofort informiert werden. Die positiv getestete Person gilt als Verdachtsfall und muss umgehend einen PCR-Test machen.

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Wird die Testung zuhause nicht durchgeführt oder die Bestätigung vergessen, wird eine Nachtestung in der Schule durchgeführt. Wird die Teilnahme an der Testung verweigert, darf die Schule nicht besucht werden, die Schülerin bzw. der Schüler nimmt dann am Unterricht im Homeschooling teil und wird mit Aufgaben versorgt.